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Die Schritte zur Zertifizierung des TraumaNetzwerks


Das Verfahren in Stichpunkten

  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie als herausgebende Stelle des Verfahrens
  • Kliniken einer Region schließen sich in Netzwerken zusammen
  • Definierte Kriterien zur Aufnahme und Weiterverlegung eines Patienten vom Unfallort in ein TraumaZentrum
  • Erhalt und Verbesserung der flächendeckenden Versorgungsqualität von Schwerverletzten durch verbesserte Kommunikation, abgestimmte Versorgungsstandards und qualitätsgestützte Kooperation zwischen den Kliniken eines TraumaNetzwerks
  • Steigerung der Effizienz durch Nutzung vorhandener Ressourcen innerhalb der TraumaNetzwerke
  • Nutzung von Möglichkeiten zur Einrichtung eines Verbund-Systems zur Fort- und Weiterbildung
  • Auditierung der beteiligten Kliniken und Bescheinigung als TraumaZentrum

Details zum Verfahren

Voraussetzungen für ein TraumaNetzwerk:

  • Mindestens 1 überregionales (ÜTZ), 2 regionale (RTZ) und 3 lokale TraumaZentren (LTZ)
  • Eindeutige geographische/regionale Zuordnung
  • Vorliegen von Regelungen zur strukturierten Behandlung von Patienten mit speziellen Verletzungen (Rückenmarksverletzte, Schwerbrandverletzte usw.)

Die an einem TraumaNetzwerk beteiligten Kliniken müssen sich zur Teilnahme als TraumaZentrum (TZ) auditieren und bescheinigen lassen.
Diese werden in drei Stufen differenziert: lokale, regionale und überregionale TraumaZentren. Die Abstufung entspricht den Anforderungen an die Klinikausstattung
gemäß Weißbuch Schwerverletztenversorgung (in seiner jeweils gültigen Fassung).

Die Zertifizierung eines Netzwerks kann erfolgen, wenn mindestens 50% der beteiligten Kliniken erfolgreich auditiert und bescheinigt wurden. Die Mindestanzahl der teilnehmenden Kliniken darf dabei nicht unterschritten werden.
Eine nachträgliche Aufnahme einer Klinik in ein Netzwerk ist jederzeit möglich.

Mehr Informationen


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CERTiQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH
Gustav-Weißkopf-Str. 5
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Tel.: +49 (0)911 239802 10
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